Projektinformationen
Das Projekt: Erweiterung des Walter Zoos
Für den bestehenden Walter Zoo existiert ein rechtskräftiger Überbauungsplan vom 28. Januar 2008 mit 1. Änderung vom 2. August 2016. Nun soll der Überbauungsplan grundlegend überarbeitet, erweitert und detailliert werden. Massgeschneiderte Festlegungen und Vorschriften berücksichtigen die verschiedenen Interessen und sichern eine gute Gesamtlösung. Nach dem schrittweise geplanten Ausbau hat das Zoogelände eine kompakte Form mit zeitgemässen Tieranlagen und Besucherinfrastruktur.
Seit Jahren ist die Erschliessungs- und Parkierungssituation für die Besucher des Walter Zoos unbefriedigend. Zentrale Elemente sind die Verlegung des Haupteingangs und der Bau einer Tiefgarage mittels einer Erweiterung in Richtung Südwest. Der Haupteingang wird in den Bereich der heutigen Bushaltestelle verlegt. Angrenzend und darunter entsteht eine mehrheitlich unterirdische Parkierungsanlage. Unmittelbar beim Haupteingang befinden sich auch eine neu eingerichtete Bushaltestelle sowie komfortable Veloabstellanlagen. Diese sind direkt an den neuen Veloweg entlang der Neuchlenstrasse angeschlossen. Für Cars und Grossfahrzeuge werden oberirdische Abstellflächen bereitgestellt. Cars können die Buswendeschleife nutzen.
Diese Anordnung ermöglicht behindertengerechte und kurze Wege zwischen den Ankunftspunkten der Besucher (Bushaltestelle, Parkierung, Veloabstellplätze) und dem Zooeingang. Neu organisiert wird auch die Betriebszufahrt damit die Besucherströme und der Zoobetrieb konsequent getrennt werden können.
Auch die Tieranlagen müssen erneuert werden. Die Tierschutzverordnung, neue tiergartenbiologische Erkenntnisse, Veränderungen in der Gesellschaft und damit verbundene Erwartungen an die Tierhaltung sowie der laufende Erneuerungsbedarf in einem Zoo stellen bauliche Anforderungen. Durch die Erweiterung in Richtung Nordost werden Ausweichflächen für die Tiere geschaffen, deren Anlagen umgebaut werden müssen und Flächen für die Vergrösserung bestehender Tieranlagen dazu gewonnen.
Die Walter Zoo AG entwickelte einen Masterplan, um sich langfristig zu positionieren. Für die Erweiterung wurden von der Walter Zoo AG unter Beizug externer Planungsbüros und der Stadt Gossau die erforderlichen Planungsinstrumente (Teilzonenplan, Sondernutzungspläne Walter Zoo und Gewässerraum, Umweltverträglichkeitsbericht, Teilstrassenpläne Neuchlenstrasse, Rappenweg / Chellenbachweg) erarbeitet. Das Richtprojekt zeigt die etappenweise zu realisierende Gesamtidee, im Mobilitätskonzept wird der Umgang mit dem Besucherverkehr beschrieben und im Naturschutzkonzept werden die ökologischen Aspekte festgehalten.
Detailliertere Ausführungen zu sämtlichen thematischen Aspekten können Sie dem Planungsberichts des Teilzonenplans entnehmen.
Häufige Fragen zu Planungsinstrumenten
Sondernutzungspläne sind ein Raumplanungsinstrument der Städte und Gemeinden. Sie legen fest, welche Nutzung in einem Gebiet zulässig ist und regeln beispielsweise die Erschliessung. Sie können Abweichungen von den Regelbauvorschriften vorsehen. Ohne Sondernutzungspläne gelten die Bestimmungen des Baugesetzes und Baureglements. Neben Überbauungs- und Gestaltungsplänen gehören zum Beispiel auch Baulinienpläne zu den Sondernutzungsplänen.
Jede Gemeinde muss einen Zonenplan erstellen und dem Kanton zur Genehmigung unterbreiten. Im Zonenplan sind die Zonen festgelegt, die zum Beispiel für Wohnen, Arbeiten und für die Landwirtschaft vorgesehen sind. Für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist der Nutzungsplan verbindlich. Mit einem Teilzonenplan lassen sich Änderungen am bestehenden Zonenplan vornehmen.
Ein Teilstrassenplan ist ein Teil eines Strassenbauprojektes. Neben dem Teilstrassenplan, der die Einteilung (Klassierung) der Gemeindestrasse oder des Gemeindeweges enthält, beinhaltet das Strassenbauprojekt sämtliche Pläne, die für den Bau der Strasse erforderlich sind.
Die Erweiterung des Zoogeländes ermöglicht eine Erhöhung der Besucherzahlen. Dies ist nötig, um die Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu gewährleisten.
Diverse Massnahmen, die zu einem Modalsplit von 20% ÖV und FVV führen, sollen dazu beitragen, das Mehraufkommen an motorisiertem Individualverkehr verträglich zu halten. Der Modalsplit wird in den besonderen Vorschriften verbindlich festgelegt.
Im Mettendorf sind des Weiteren Anzeigetafeln geplant die aufzeigen, wo sich freie Parkplätze befinden. Dies verhindert unnötigen Suchverkehr und
entlastet dadurch das Mettendorf.
In der ersten Etappe wird der Eingangsbereich verlegt und neu gestaltet. Auch wird die Tiefgarage gebaut, um eine zooeigene Parkierungslösung anbieten zu können. In einer weiteren Etappe erfolgt die Erweiterung des Walter Zoos in Richtung Nordosten.
In der zweiten Etappe ist der Neubau der Gastronomie sowie die Erschliessung des Geländes in südwestlicher Richtung geplant.
In der dritten Etappe soll das Zentrum des Zoos aus- und neugebaut werden sowie das Gelände in Richtung Südwest ausgebaut werden.
Es ist wichtig, dass von Beginn an die gesamte Erweiterungsfläche für den Zoo zur Verfügung steht, damit genügend Ausweichflächen für die Tieranlagen vorhanden sind.
Nachdem der Stadtrat das Gesamtplanungspaket angenommen hat, läuft nun die Mitwirkung. Das heisst: Alle Betroffenen und Interessierten können sich zu den Planunterlagen äussern. Die Stadt Gossau nimmt die Rückmeldungen auf, prüft sie und erstellt für jeden Plan einen Mitwirkungsbericht. Parallel zum Mitwirkungsverfahren wird das Gesamtplanungspaket vom Kanton (Amt für Raumentwicklung und Geoinformation - AREG) vorgeprüft. Nach der Überarbeitung des Gesamtplanungspaketes wird dieses öffentlich zur Einsprache aufgelegt. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Stadtrat. Letztlich muss der Kanton das Gesamtplanungspaket genehmigen.